ÜBER IRDI
Das im Jahr 2018 neu gegründete Institut für das Recht der Digitalisierung bündelt und verstärkt die Kompetenzen des Fachbereichs in einer rechtlichen Querschnittsmaterie, die sich aus den Auswirkungen des Prozesses der Digitalisierung auf die bestehenden Rechtsordnungen ergibt.
Derzeit liegt ein Schwerpunkt der Forschungstätigkeit auf dem Wirtschafts-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht auf deutscher,
europäischer wie internationaler Ebene. Das Institut hat sich einer intensiven Kooperation mit der Rechtspraxis und einer genuinen
Interdisziplinarität verschrieben.
Einmal jährlich findet in Marburg eine Tagung zu aktuellen Rechtsfragen der Digitalisierung statt.
Die Gründungsdirektoren des Instituts sind Prof. Dr. Florian Möslein und Prof. Dr. Sebastian Omlor.
AUFGABEN & ZIELE
Rechtsgebietsübergreifende Erforschung
des Rechts der Digitalisierung
Austausch von Wissenschaft und Praxis
Digitalisierung in der juristischen Ausbildung
Förderpreis für überragende Dissertationen
und Habilitationen
AUSGEWÄHLTE VERÖFFENTLICHUNGEN
Möslein/Omlor/Will (Hrsg.), Schriften zum Recht der Digitalisierung (SRDi), Mohr Siebeck, Tübingen
VERGANGENE VERANSTALTUNGEN
Tagung „Digitalisierung – Recht – Finanzen“ im Juni 2018
Vortragsabend unter dem Titel „Digitalisierung der Rechtswissenschaft: Studium, Examen und Beruf“ in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Fieldfisher LLP im Wintersemester 2018/19
Tagung „Gesellschaftsrecht im digitalen Zeitalter“
im Juni 2019
GRÜNDUNG
Januar 2018 an der Philipps-Universität Marburg
November 2018: Gründung des gemeinnützigen Vereins zur Förderung des Instituts für das Recht der Digitalisierung
an der Philipps-Universität zu Marburg e.V.
Gründungsdirektoren: Prof. Dr. Sebastian Omlor
und Prof. Dr. Florian Möslein