top of page

Bericht/Podcast von Prof. Dr. Buchheim beim HR zu den "Wirren der digitalen Staatskommunikation"

"2G oder 2G-plus, Quarantäne oder nicht - immer neue Vorschriften und Ausnahmen sollen das Coronavirus eindämmen. Doch selbst das Land Hessen und die Kommunen sind nicht immer auf dem neuesten Stand. Juristen halten das Regel-Wirrwarr für bedenklich."


Aus dem Bericht von Tobias Lübben von der Hessenschau wird deutlich, dass es sich schwierig gestaltet, sich über den aktuellen Stand über die Corona-Maßnahmen zu informieren. Grund dafür ist, dass es kein einheitliches Informationskonzept gibt.

So unterscheiden sich Informationen zur Quarantäne vom Robert-Koch Institut und dem Hessischen Sozialministerium wesentlich. Veraltete Angaben auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums sorgten für entsprechend gegensätzliche Aussagen zu den Informationen des Robert-Koch Instituts.

Prof. Dr. Buchheim sagt dazu, dass der Staat, wenn er sich öffentlich erklärt bzw. kommuniziert, auch richtige Informationen liefern muss. Für die Fehlinformationen könne man die Behörden allerdings nicht verklagen. Sollte aus dem infolge der falschen Informationen resultierender Bußgeldbescheid auf einen zukommen, so dürfe man den betroffenen keinen Vorwurf machen, wenn diese auf eben solche Informationen vertraut haben. Hier gilt: "Wer nicht richtig informiert, der kann auch nicht bestrafen". Den gesamten Bericht samt Audio finden Sie hier.

bottom of page