PERSONEN
Die Professoren Sebastian Omlor, Florian Möslein und Johannes Buchheim sind die Direktoren des Instituts für das Recht der Digitalisierung sowie die Vorsitzenden des gemeinnützigen Vereins zur Förderung des Instituts für das Recht der Digitalisierung
an der Philipps-Universität zu Marburg.
Univ.-Prof. Dr.
Sebastian Omlor
LL.M. (NYU), LL.M. Eur.
Univ.-Prof. Dr.
Florian Möslein
Dipl.-Kfm., LL.M. (London)
Prof. Dr. Sebastian Omlor und sein Team forschen und lehren zum Bürgerlichen Recht, insbesondere zu den ersten drei Büchern des BGB, sowie zum privaten Wirtschaftsrecht auf deutscher, europäischer wie internationaler Ebene. Zu den wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkten zählen vor allem das Gesellschafts-, Bank- und Kapital-marktrecht. Einen Spezialbereich bildet das Recht des Geldes. Besondere Beachtung kommt den Einflüssen von Globalisierung und Digitalisierung auf das Privatrecht zu.
Die Lehr- und Forschungstätigkeit von Herrn Prof. Dr. Florian Möslein und seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern erstreckt sich auf das Kapital-gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Bankrecht,
Schuldvertragsrecht, Europarecht, Rechtstheorie
und Rechtsvergleichung. Entsprechend bildet die Professur eine Säule des Instituts für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht. Zugleich bildet sie eine Keimzelle des neu gegründeten Instituts für das Recht der Digitalisierung.
Prof. Dr.
Johannes Buchheim
LL.M. (Yale)
Johannes Buchheim und sein Team forschen und lehren zu Themen des Verwaltungs- und Verfassungsrechts mit besonderem Schwerpunkt auf den Folgen und Fragen, die sich für die Rechtsordnung aus der Digitalisierung der Gesellschaft und ihrer Kommunikationsprozesse ergeben. Bei dieser Arbeit möchten sie die theoretischen Grundlagen des Rechts im Auge behalten und öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Perspektiven miteinander verbinden.