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FORSCHUNG

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Die Digitalisierung tritt schon lange nicht mehr nur im bargeldlosen Bezahlen oder in der Verwendung von Apps nach außen hin in Erscheinung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Digitalisierung sich nicht nur politisch zum einschneidenden Präsenzthema entwickelt, sondern auch rechtlich nie zuvor dagewesene Brisanz erlangt hat.

 

 

Die Digitalisierung verfügt über zahlreiche Facetten und betrifft viele, vielleicht sogar alle Teildisziplinen des Rechts. So führt beispielsweise die Entstehung digitaler Plattformen zu völlig neuen Rechtsfragen nicht nur im Recht der Wohnraumbewirtschaftung und des öffentlichen Nahverkehrs, sondern auch im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kartellrecht. Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz wirft im Antidiskriminierungsrecht ebenso Rechtsfragen auf wie im allgemeinen Vertrags- oder im Gesellschaftsrecht. Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien haben geld- und währungsrechtliche Implikationen („Bitcoin“), zeitigen aber potentiell auch im Register-, Sachen- und wiederum Gesellschaftsrecht Wirkungen. Am Institut wird unter Leitung von Prof. Dr. Sebastian Omlor das BMJV-Forschungsprojekt "Blockchain und Recht" (2020-2023) durchgeführt.

 

 

Das Institut für das Recht der Digitalisierung dient der Erforschung dieser vielfältigen rechtlichen Implikationen von verschiedenerlei Digitalisierungsphänomenen. Ziel ist die zukünftig rechtsgebietsübergreifendeund interdisziplinäreErforschung des Rechts der Digitalisierung. In seiner Gründungsphase liegt der Forschungsschwerpunkt zunächst auf dem Wirtschafts-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht auf deutscher, europäischer wie internationaler Ebene. Besonderes Interesse gilt dabei der Digitalisierung des Finanzsektors (FinTech), aber etwa auch des Rechtsberatungsmarktes (LegalTech).

 

Gerade in diesen Rechtsgebieten gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Grundlegende Expertise nicht nur in juristischen, sondern auch technischbasierten Fragen ist für den Juristen der Zukunft unerlässlich. Zahlreiche Chancen und bis dato noch nicht überschaubare Risiken der Digitalisierung spiegeln sich in neuen Berufsperspektiven und einem veränderten juristischen Arbeitsumfeld wider. Die Integration der Digitalisierung in die juristische Ausbildungist daher weiteres fundamentales Ziel des Instituts. 

 

 

Die Forschung fundiert auf einem fruchtbaren Austausch zwischen Rechtsprechung, Lehre, der beratenden Rechtspraxis und der Aufsichtsbehörde. Zu diesem Zweck wurde, neben Vortragsabenden, eine Tagungsreihe ins Leben gerufen, die erstmalig im Juni 2018 zum Thema „Digitalisierung – Recht – Finanzen“ an der Philipps-Universität Marburg stattfand. Die Veranstaltungsreihe soll jährlich unter wechselnden Oberthemen fortgesetzt werden soll. Die nächste Tagung findet am 26. Februar 2021 unter dem Thema „Elektronische Schuldverschreibungen“ statt. 

 

Das Programm und das Anmeldeformular zur Tagung finden Sie bei Eventbrite.

Stellungnahme zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

  Das Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) hat zu einem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Tokenisierung

Stellung genommen:

Den Referentenentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes kommentierte es im Hinblick auf elektronische Wertpapiere, indem es einige Klarstellungen im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) forderte.
Insbesondere geht es dabei um die Klärung des Verhältnisses der Pflichtenstellung des Emittenten (§ 21 Abs. 1 eWpG) zur Haftung des Registerführers (§ 7 Abs. 2 S. 2 eWpG), um die Konsistenz der Begriffsverwendung "Inhaber" und "Berechtigter" in § 3 eWpG, um das Verhältnis von Einzel- und Sammeleintragung beim Kryptowertpapier (§ 8 eWpG), um die Abstimmung von eWpG und europäischem Pilotregime sowie um das Verhältnis von Aktienregister und elektronischem Wertpapierregister (§ 30a eWpG).

 

Die Stellungnahme unterbreitet jeweils konkrete Formulierungsvorschläge, die im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden können. Die Stellungnahme ist hier verfügbar.

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Interviewreihe zu digitalen Finanzmärkten

Wir haben eine kleine Interviewreihe gestartet, die sich verschiedenen Themen der digitalen Finanzmärkte zuwendet.

Neben dem Interview mit Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur. finden Sie auch das ausführliche Interview mit Herrn Dr. iur. Johannes Meier.

Dr. iur. Johannes Meier ist Akademischer Rat a. Z. am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg. Seine Forschungsschwerpunkte betreffen das klassische Bürgerliche Recht (die ersten drei Bücher des BGB), das Kapital- und Wirtschaftsrecht und das Recht der Digitalisierung.

»Wenn man sich das Blockchain-Netzwerk anschaut, vor allen Dingen bei der Konsensvereinbarung Proof of Stake, sieht man, dass derjenige als Validator ausgewählt wird, der die meisten Vermögenswerte auf sich vereinigen kann, also im Grunde genommen wird der Reichste als Validator eingesetzt. Das berührt mich dann schon, denn die Grundidee war doch, dass man das demokratisch betreiben will, so dass jeder, auch noch so ein kleiner Anleger, die Möglichkeit hat, an diesem System mitzuwirken und mitzuentscheiden.«

Das Interview können Sie hier abrufen.

Neben seinem Weg zur Blockchain-Forschung geht Herr Prof. Dr. Omlor auch auf Fragen zur Krypto Community ein und erklärt, warum es einer Blockchain-Forschung bedarf. 

Das Interview mit Herrn Prof. Dr. Omlor finden Sie hier.

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