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FORSCHUNG

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Die Digitalisierung tritt schon lange nicht mehr nur im bargeldlosen Bezahlen oder in der Verwendung von Apps nach außen hin in Erscheinung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Digitalisierung sich nicht nur politisch zum einschneidenden Präsenzthema entwickelt, sondern auch rechtlich nie zuvor dagewesene Brisanz erlangt hat.

 

 

Die Digitalisierung verfügt über zahlreiche Facetten und betrifft viele, vielleicht sogar alle Teildisziplinen des Rechts. So führt beispielsweise die Entstehung digitaler Plattformen zu völlig neuen Rechtsfragen nicht nur im Recht der Wohnraumbewirtschaftung und des öffentlichen Nahverkehrs, sondern auch im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Kartellrecht. Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz wirft im Antidiskriminierungsrecht ebenso Rechtsfragen auf wie im allgemeinen Vertrags- oder im Gesellschaftsrecht. Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien haben geld- und währungsrechtliche Implikationen („Bitcoin“), zeitigen aber potentiell auch im Register-, Sachen- und wiederum Gesellschaftsrecht Wirkungen. Am Institut wird unter Leitung von Prof. Dr. Sebastian Omlor das BMJV-Forschungsprojekt "Blockchain und Recht" (2020-2023) durchgeführt.

 

 

Das Institut für das Recht der Digitalisierung dient der Erforschung dieser vielfältigen rechtlichen Implikationen von verschiedenerlei Digitalisierungsphänomenen. Ziel ist die zukünftig rechtsgebietsübergreifendeund interdisziplinäreErforschung des Rechts der Digitalisierung. In seiner Gründungsphase liegt der Forschungsschwerpunkt zunächst auf dem Wirtschafts-, Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht auf deutscher, europäischer wie internationaler Ebene. Besonderes Interesse gilt dabei der Digitalisierung des Finanzsektors (FinTech), aber etwa auch des Rechtsberatungsmarktes (LegalTech).

 

Gerade in diesen Rechtsgebieten gewinnt die Digitalisierung zunehmend an Bedeutung. Grundlegende Expertise nicht nur in juristischen, sondern auch technischbasierten Fragen ist für den Juristen der Zukunft unerlässlich. Zahlreiche Chancen und bis dato noch nicht überschaubare Risiken der Digitalisierung spiegeln sich in neuen Berufsperspektiven und einem veränderten juristischen Arbeitsumfeld wider. Die Integration der Digitalisierung in die juristische Ausbildungist daher weiteres fundamentales Ziel des Instituts. 

 

 

Die Forschung fundiert auf einem fruchtbaren Austausch zwischen Rechtsprechung, Lehre, der beratenden Rechtspraxis und der Aufsichtsbehörde. Zu diesem Zweck wurde, neben Vortragsabenden, eine Tagungsreihe ins Leben gerufen, die erstmalig im Juni 2018 zum Thema „Digitalisierung – Recht – Finanzen“ an der Philipps-Universität Marburg stattfand. Die Veranstaltungsreihe soll jährlich unter wechselnden Oberthemen fortgesetzt werden soll. Die nächste Tagung findet am 26. Februar 2021 unter dem Thema „Elektronische Schuldverschreibungen“ statt. 

 

Das Programm und das Anmeldeformular zur Tagung finden Sie bei Eventbrite.

AI Supervision (AI-Sup)

Mit der EU-KI-Verordnung soll erstmals ein gemeinsamer europäischer Rahmen für die Regulierung von KI-Systemen entstehen. Geopolitische Spannungen haben allerdings ebenso wie pushback der Industrie dazu geführt, dass die EU Kommission einen Vorschlag vorgelegt hat, der zentrale Anliegen der Verordnung sowie weiterer europäischer Rechtakte, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung, zurückschneidet. Hinzu kommt, dass die konkrete Ausgestaltung der Aufsicht bei den Mitgliedstaaten liegt, in denen unterschiedliche nationale Traditionen, rechtliche Rahmenbedingungen und Verständnisse institutioneller Unabhängigkeit aufeinandertreffen. Damit steht nicht nur das Risiko uneinheitlicher Anwendung der Verordnung im Raum, welche regulatorische Arbitrage ermöglicht, sondern Teile der Regulierung selbst werden zurück in den politischen Prozess überführt.

Vor diesem Hintergrund widmet sich die Projektgruppe „AI Supervision (AI-Sup)“ den institutionellen Grundlagen der Aufsicht über Künstliche Intelligenz und untersucht, inwieweit die Unabhängigkeit der KI-Aufsicht europarechtlich zwingend vorgegeben sowie demokratietheoretisch zu rechtfertigen ist. Zugleich steht die Frage im Mittelpunkt, wie Deutschland und andere europäische Staaten die Vorgaben der EU-KI-Verordnung in tragfähige institutionelle Modelle überführen können.

Beteiligte Wissenschaftler:innen

Prof. Dr. Katja Langenbucher, Goethe-Universität Frankfurt | Sprecherin | mehr Information
(bis April 2026) Prof. Dr. Florian Möslein, Philipps-Universität Marburg | Stellvertretender Sprecher | mehr Information
(seit Mai 2026) Prof. Dr. Johannes Buchheim, Philipps-Universität Marburg | Stellvertretender Sprecher | mehr Information

Prof. Dr. Nathalie Behnke, Technische Universität Darmstadt | mehr Information
Prof. Dr. Gerrit Hornung, Universität Kassel | mehr Information
Prof. Dr. Emanuel Mönch, Frankfurt School of Finance & Management | mehr Information

Alle Informationen finden Sie hier.

Datentreuhand als Garant für Informationsfreiheit - DaGarIn
(Projektlaufzeit: 10/2023-12/2025)

Über uns 

DaGarIn ist ein vom BMBF* gefördertes rechtswissenschaftliches Verbundforschungsprojekt der Universitäten Gießen und Marburg. 

Ziele 

DaGarIn versucht, Datenschutz und Informationsfreiheit besser aufeinander abzustimmen. Zu diesem Zweck wird im Projekt  ein Datentreuhandmodell untersucht, das höchst fokussierte, präzise und auf einzelne Transaktionen und Erkenntnisinteressen begrenzte Verarbeitungen von Daten, insbesondere public sector data, ermöglicht. Ziel ist es, Potentiale und rechtliche Rahmenbedingungen dieser bereits entwickelten Technologie für den Bereich des Informationsfreiheitsrechts zu ergründen. Der Einsatz dieses Datentreuhänders könnte neuartige Möglichkeiten eröffnen, Auskunftsansprüche zu erfüllen. So könnten Anspruchstellende weitreichende Auskünfte aus Datenbeständen der öffentlichen Hand erhalten, ohne dass dabei der laufende Verwaltungsaufwand übermäßig zu erhöht oder den Schutz von Vertraulichkeitsregimen unterlaufen würde. 
Dabei soll ein laufender Kontakt mit der datenkontrollierenden Behörden der öffentlichen Verwaltung und Datenschutzaufsicht dazu beitragen, Bedenken auszuräumen, rechtlich tragfähige Lösungen zu präsentieren und so die Treuhandlösung als integralen Bestandteil datenschutzrechtlich sensibler Regelungsregime zu etablieren.

geplante Laufzeit des Projekts:
1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025

*Bundesministerium für Bildung und Forschung

Unser Team

Verantwortliche PI & Projektkoordination:

Prof. Dr. Steffen Augsberg, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Johannes Buchheim LL.M (Yale), Philipps-Universität Marburg

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen:

Kevin Ferber, Justus-Liebig-Universität Gießen
Markus Schrenk, Philipps-Universität Marburg
Yohanna Villablanca Villa, Philipps-Universität Marburg

 

Studentische Mitarbeiterin:

Diana Haas, Philipps-Universität Marburg

Alle Informationen finden Sie hier

Stellungnahme zum Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)

  Das Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) hat zu einem aktuellen Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Tokenisierung

Stellung genommen:

Den Referentenentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes kommentierte es im Hinblick auf elektronische Wertpapiere, indem es einige Klarstellungen im Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) forderte.
Insbesondere geht es dabei um die Klärung des Verhältnisses der Pflichtenstellung des Emittenten (§ 21 Abs. 1 eWpG) zur Haftung des Registerführers (§ 7 Abs. 2 S. 2 eWpG), um die Konsistenz der Begriffsverwendung "Inhaber" und "Berechtigter" in § 3 eWpG, um das Verhältnis von Einzel- und Sammeleintragung beim Kryptowertpapier (§ 8 eWpG), um die Abstimmung von eWpG und europäischem Pilotregime sowie um das Verhältnis von Aktienregister und elektronischem Wertpapierregister (§ 30a eWpG).

 

Die Stellungnahme unterbreitet jeweils konkrete Formulierungsvorschläge, die im Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden können. Die Stellungnahme ist hier verfügbar.

Interviewreihe zu digitalen Finanzmärkten

Wir haben eine kleine Interviewreihe gestartet, die sich verschiedenen Themen der digitalen Finanzmärkte zuwendet.

Neben dem Interview mit Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur. finden Sie auch das ausführliche Interview mit Herrn Dr. iur. Johannes Meier.

Dr. iur. Johannes Meier ist Akademischer Rat a. Z. am Institut für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg. Seine Forschungsschwerpunkte betreffen das klassische Bürgerliche Recht (die ersten drei Bücher des BGB), das Kapital- und Wirtschaftsrecht und das Recht der Digitalisierung.

»Wenn man sich das Blockchain-Netzwerk anschaut, vor allen Dingen bei der Konsensvereinbarung Proof of Stake, sieht man, dass derjenige als Validator ausgewählt wird, der die meisten Vermögenswerte auf sich vereinigen kann, also im Grunde genommen wird der Reichste als Validator eingesetzt. Das berührt mich dann schon, denn die Grundidee war doch, dass man das demokratisch betreiben will, so dass jeder, auch noch so ein kleiner Anleger, die Möglichkeit hat, an diesem System mitzuwirken und mitzuentscheiden.«

Das Interview können Sie hier abrufen.

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Philipps-Universität Marburg


Fachbereich Rechtswissenschaften
Institut für das Recht der Digitalisierung

 

Universitätsstr. 6
D-35032 Marburg

Tel.: +49 6421 28-21724

Fax.: +49 6421 28-28911

Mail: post@irdi.institute

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