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AKTUELLES

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Im Wintersemester 2026/2027 bietet Professor Dr. Buchheim ein Seminar zum Öffentlichen Recht und zum Recht der Digitalisierung an:


Meinungsfreiheit und Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung


Geschichte – Vergleich – Herausforderungen


Dies ist eine Kooperation mit RiBVerfG a.D. Professor Dr. Johannes Masing (Uni Freiburg).


Das einwöchige Blockseminar findet vom 24. bis 30. Januar 2027 in Sion/Sitten (Schweiz) statt.


Termine:

Erste Vorbesprechung (Präsenz, SH 105): Mittwoch, 15. Juli 2026, 10 Uhr

Zweite Vorbesprechung (online): Mittwoch, 3. September 2026, 12 Uhr


Inhalt: Das Seminar behandelt aus verschiedenen Blickwinkeln das Verhältnis und die theoretischen und praktischen Spannungen zwischen der grundrechtlichen Garantie der Meinungsfreiheit und freien politischen Betätigung in der Demokratie und den Institutionen und Instrumenten demokratischer Wehrhaftigkeit (Parteiverbotsverfahren; Vereins- und Kennzeichenverbote; Vereinigungsstrafrecht usw.). Die Spannung zwischen den Grundannahmen freier und offener politischer Meinungsbildung und den Instrumenten wehrhafter Verfassung hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere in seinem KPD-Verbotsurteil (BVerfGE 5, 85, Rn. 134 ff.) näher adressiert und beschäftigt seitdem seine Rechtsprechung in verschiedenen Zusammenhängen. Die diesbezüglichen Fragen sind in den vergangenen Jahren insbesondere in der politischen und rechtlichen Diskussion um den Umgang mit und ein mögliches Verbot der AfD und rechtsidentitären Bestrebungen aktuell und aufs Neue öffentlich streitig geworden. So stellt sich u.a. die Frage, ob und inwieweit die in der 2/3 Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 300) entwickelten strengen Maßstäbe zur Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit und die daran anschließende rechtliche Praxis mit den Rechtsinstituten und behördlichen wie gerichtlichen Entscheidungspraktiken des öffentlichen Vereinsrechts (Kennzeichenverbote; Vorgehen gegen abstrakte Organisationsgefahren; herabgesetzte Eingriffsschwellen) gut überein gebracht werden können. Ebenso stellt sich mit Blick auf jüngere Entwicklungen loserer digitaler politischer Vernetzung über Plattformen die Frage, inwieweit mit den Instrumenten des Vereinsrechts gegen digitale oder andere Äußerungsmedien vorgegangen werden kann (vgl. BVerwG, 24.06.2025 – 6 A 4.24 – COMPACT-Verbot; BVerwG, 29.01.2020 – 6 A 4.19 – linksunten.indymedia). Angesichts der Verschiebung politischer Äußerung und Mobilisierung in den Bereich des Digitalen und neuer digitalbezogener Rechtsakte soll das Seminar auch die Frage reflektieren, inwieweit insbesondere der EU Digital Services Act in seinen Vorschriften zu systemischen Plattformrisiken (Art. 34 f.) als Instrument demokratischer Wehrhaftigkeit und Resilienz politischer Öffentlichkeit fungieren könnte und gegebenenfalls auch bereits genutzt wird. Die hier skizzierten Fragen demokratischer Resilienz und ihres Verhältnisses zur Meinungsfreiheit stehen nicht nur in einer längeren historischen Entwicklungslinie, die das Seminar in den Blick nehmen wird. Sie fallen auch in eine zunehmend international vernetzte und verschränkte normative und politische Mehrebenenordnung, weshalb das Seminar auch die regionalvölkerrechtlichen (EMRK) und unionsrechtlichen Vorgaben und Instrumente demokratischer Resilienz und meinender Freiheit behandelt.


Alle Informationen hier.

Wie schon öfter in vergangenen Jahren stellt der rechtswissenschaftliche Fachbereich der Philipps-Universität Marburg im vergangenen Jahr mit Niko Gräser wieder den besten Examensabsolventen. Unter 756 Jurastudierenden, die 2024 ihre Erste Juristische Prüfung in Hessen erfolgreich abgelegt haben, belegt Herr Gräser den ersten Platz und ist der einzige, der sowohl in dem staatlichen Prüfungsteil als auch im universitären Schwerpunktstudium jeweils die Ausnahmenote „sehr gut“ erreichen konnte. Zu diesem wirklich außerordentlichen Erfolg gratulieren wir ganz herzlich!


Seit 2022 arbeitete Niko Gräser neben seinem Studium als studentische Hilfskraft an der Professur für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung (Johannes Buchheim) und konnte so erste Einblicke in die wissenschaftliche Tätigkeit gewinnen. Besonders reizte ihn dort und in seinem Schwerpunktstudium das rasant wachsende und an Bedeutung gewinnende Recht der Digitalisierung, das in Marburg über das 2019 gegründete IRDi und einen 2022 neu eingerichteten Studienschwerpunkt besonders im Fokus steht. In den nächsten Jahren wird Herr Gräser dem Fachbereich als Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter erhalten bleiben und sicherlich auch das neu eingerichtete Promotionscolloquium des Fachbereichs bereichern. Neben seiner juristischen Tätigkeit engagiert sich Herr Gräser parteipolitisch, ist passionierter Schlagzeuger und spielt Tennis.


Zu diesem wirklich außerordentlichen Erfolg gratulieren wir ganz herzlich 💐: Das ganze Institut für das Recht der Digitalisierung freut sich mit Ihnen!

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Philipps-Universität Marburg


Fachbereich Rechtswissenschaften
Institut für das Recht der Digitalisierung

 

Universitätsstr. 6
D-35032 Marburg

Tel.: +49 6421 28-21724

Fax.: +49 6421 28-28911

Mail: post@irdi.institute

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