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AKTUELLES

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Wie schon öfter in vergangenen Jahren stellt der rechtswissenschaftliche Fachbereich der Philipps-Universität Marburg im vergangenen Jahr mit Niko Gräser wieder den besten Examensabsolventen. Unter 756 Jurastudierenden, die 2024 ihre Erste Juristische Prüfung in Hessen erfolgreich abgelegt haben, belegt Herr Gräser den ersten Platz und ist der einzige, der sowohl in dem staatlichen Prüfungsteil als auch im universitären Schwerpunktstudium jeweils die Ausnahmenote „sehr gut“ erreichen konnte. Zu diesem wirklich außerordentlichen Erfolg gratulieren wir ganz herzlich!


Seit 2022 arbeitete Niko Gräser neben seinem Studium als studentische Hilfskraft an der Professur für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung (Johannes Buchheim) und konnte so erste Einblicke in die wissenschaftliche Tätigkeit gewinnen. Besonders reizte ihn dort und in seinem Schwerpunktstudium das rasant wachsende und an Bedeutung gewinnende Recht der Digitalisierung, das in Marburg über das 2019 gegründete IRDi und einen 2022 neu eingerichteten Studienschwerpunkt besonders im Fokus steht. In den nächsten Jahren wird Herr Gräser dem Fachbereich als Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter erhalten bleiben und sicherlich auch das neu eingerichtete Promotionscolloquium des Fachbereichs bereichern. Neben seiner juristischen Tätigkeit engagiert sich Herr Gräser parteipolitisch, ist passionierter Schlagzeuger und spielt Tennis.


Zu diesem wirklich außerordentlichen Erfolg gratulieren wir ganz herzlich 💐: Das ganze Institut für das Recht der Digitalisierung freut sich mit Ihnen!

12. Mai 2025 im Congresszentrum Marburg

Am 12. Mai 2025 fand die diesjährige IRDi-Institutsjahrestagung im Congresszentrum Marburg statt. Um möglichst vielen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen, gab es auch die Möglichkeit, sich virtuell an der Tagung zu beteiligen. Die Veranstaltung, die in das BMUV-Forschungsprojekt „Smart Contracts and Consumers (SmaCo)“ eingebunden war, widmete sich aktuellen Fragen der Digitalpolitik mit einem Fokus auf die Schnittstellen von Recht, Finanzen und Verbraucherschutz.

Die Tagung begann mit einem Empfang der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der bei einem kleinen Imbiss und Kaffee Gelegenheit zu ersten Gesprächen bot. Prof. Dr. Florian Möslein eröffnete die Veranstaltung und gab einen Überblick über die Thematik des Tages.


Programmübersicht:

Den Auftakt der wissenschaftlichen Vorträge bildete Prof. Dr. Ulrich Segna von der EBS Law School, Wiesbaden, der in seinem Beitrag „Reform des Wertpapier- und Depotrechts: Wertrechte ante portas?“ auf die drängenden Fragen der Wertpapier- und Depotgesetzgebung einging. Hierbei wurden vor allem die Herausforderungen der Digitalisierung im Wertpapierhandel diskutiert.

Anschließend präsentierte Dr. Susanne Grohé von der Kanzlei Annerton in Frankfurt ein „Update zu PSD3/PSR“, den neuesten Entwicklungen im Bereich des Zahlungsverkehrs. Ihre Ausführungen boten einen detaillierten Überblick über die bevorstehenden regulatorischen Änderungen im Bereich der Zahlungsdiensterichtlinien und der Zahlungssystemverordnung der EU.

Im Rahmen einer lebhaften Diskussion, die die verschiedenen Perspektiven auf die Themen des Vormittags aufgriff, tauschten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Gedanken aus.

Nach einer kurzen Pause ging die Tagung mit dem Vortrag von Beatrice van Trill von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), fort. Sie beleuchtete die Frage, ob es angesichts der neuen Herausforderungen in der Finanzmarktregulierung ein „FinmadiG 2.0“ benötige. Dabei ging es um die aktuellen und zukünftigen regulatorischen Bedürfnisse der Finanzaufsicht im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung und innovative Finanzprodukte.

Nach der Mittagspause ging es in thematischer Hinsicht mit dem Verbraucherschutzrecht weiter. Prof. Dr. Christoph Busch von der Universität Osnabrück stellte Überlegungen zu einem „Verbraucherrecht für KI-Agenten“ an. Seine Ausführungen beschäftigten sich mit den rechtlichen Implikationen der Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Verbraucherrecht und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf. Ferner wurde auf regulatorische Notwendigkeiten eingegangen, um den Einsatz von KI-Agenten verbraucherfreundlich und verbraucherschützend zu gestalten.


Es folgte eine eingehende Analyse der EU-Regulierungsperspektiven zu „Smart Contracts“ von Prof. Dr. Sebastian Omlor. In seiner Präsentation befasste er sich mit der ersten EU-weiten Legaldefinition des sogenannten „intelligenten Vertrages“ im Sinne des Art. 2 Nr. 39 Data Act und verglich diese mit den Anforderungen an „intelligente Verträge“ bei Datenweitergabevereinbarungen gemäß Art. 36 Data Act. Im Mittelpunkt stand die Analyse der regulatorischen Einordnung sowie der Auswirkungen auf das Vertrags-, Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht.

Ein anschließender internationaler Blick auf das Thema wurde von Prof. Dr. Francesco Martines und Prof. Dr. Valentina Prudente von der Universität Messina (Italien) geworfen. Hierbei wurde unter anderem der Einfluss neuer Technologien auf Bewerbungsprozesse im öffentlichen Dienst untersucht.

Die Veranstaltung endete nach einer abschließenden Diskussionsrunde und einem Ausblick von den Tagungsleitern. Der intensive Austausch und die tiefgehenden Analysen zeigten deutlich, wie wichtig eine enge Verzahnung von Wissenschaft, Praxis und Regulierung in der Entwicklung der Digitalpolitik ist. Vor allem der Austausch mit Rechtswissenschaftlern aus verschiedenen Staaten eröffnet Einblicke in die rechtliche Regulierung anderer Länder und ermöglicht es, rechtlich relevante Themen aus neuen Perspektiven zu betrachten.

 

Die Tagung war ein voller Erfolg und bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wertvolle Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen im Bereich der Digitalpolitik.



Der neue "Segna/Möslein/Omlor/von Buttlar" ist da!


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Das Werk bietet eine Kombination aus


✅ einer Kommentierung des eWpG (1. Teil),


✅ einer konzisen handbuchartigen Darstellung von Anleihestrukturen, Anleihebedingungen, Emissionsverfahren und Aufsichtsrecht (2. Teil),


✅ einem instruktiven Abschnitt zu führenden ausländischen Rechtsordnungen (u.a. Schweiz, Polen, UK und Liechtenstein) (3. Teil) sowie


✅ Vertragsmuster aus dem Bereich der elektronischen Wertpapiere mit Erläuterungen (4. Teil).



Mit dabei sind u.a. (nur LinkedIn-Profile):




DANKE an alle Autor:innen, meine Mitherausgeber:innen und das Verlagsteam um Astrid Stanke und Dr. Roland L. Klaes, MBA (St. Gallen).





Jetzt schon bei beck-online, in den kommenden Tagen auch in gedruckter Version verfügbar:


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Philipps-Universität Marburg


Fachbereich Rechtswissenschaften
Institut für das Recht der Digitalisierung

 

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D-35032 Marburg

Tel.: +49 6421 28-21724

Fax.: +49 6421 28-28911

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