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AKTUELLES

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Stellenausschreibung: Qualifizierungsstelle mit dem Ziel der Promotion am Fachbereich Rechtswissenschaften, Professur für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung, Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL.M. (Yale)

Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Professur für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung, Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL.M. (Yale), ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf drei Jahre, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind, eine Qualifizierungsstelle mit dem Ziel der Promotion in Teilzeit (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Die Bewerbungsfrist endet am 03.07.2022

Weitere Informationen finden Sie hier

Am 07. Juli 2022 findet die Tagung zum Thema "Qualität Künstlicher Intelligenz: Bewertung, Sicherung, Anwendungsbeispiele" im Congresscentrum Villa Vita in Marburg statt.


Die Tagung widmet sich normativen und ethischen Problemlagen, die im Zuge der Sicherung der Qualität künstlich Intelligenter Systeme zum Tragen kommen. Dabei sollen grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen analysiert und ihre praktische Umsetzung auf verschiedenen Ebenen diskutiert werden. Neben Vorträgen von Expert:innen aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft wird auch eine Podiumsdiskussion stattfinden. Ein Schwerpunkt liegt auf der Qualitätssicherung von KI-Anwendungen im Finanzsektor, deren Herausforderungen aus praktischer und theoretischer Sicht beleuchtet werden.


Wann&wo?

Donnerstag, 7. Juli 2022, 9:00 - 17:00 Uhr

Congresscentrum Villa Vita, Marburg


Anmeldung für eine Präsenzteilnahme bis zum 4. Juli 2022.

Zur Anmeldung über pretix:

"2G oder 2G-plus, Quarantäne oder nicht - immer neue Vorschriften und Ausnahmen sollen das Coronavirus eindämmen. Doch selbst das Land Hessen und die Kommunen sind nicht immer auf dem neuesten Stand. Juristen halten das Regel-Wirrwarr für bedenklich."


Aus dem Bericht von Tobias Lübben von der Hessenschau wird deutlich, dass es sich schwierig gestaltet, sich über den aktuellen Stand über die Corona-Maßnahmen zu informieren. Grund dafür ist, dass es kein einheitliches Informationskonzept gibt.

So unterscheiden sich Informationen zur Quarantäne vom Robert-Koch Institut und dem Hessischen Sozialministerium wesentlich. Veraltete Angaben auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums sorgten für entsprechend gegensätzliche Aussagen zu den Informationen des Robert-Koch Instituts.

Prof. Dr. Buchheim sagt dazu, dass der Staat, wenn er sich öffentlich erklärt bzw. kommuniziert, auch richtige Informationen liefern muss. Für die Fehlinformationen könne man die Behörden allerdings nicht verklagen. Sollte aus dem infolge der falschen Informationen resultierender Bußgeldbescheid auf einen zukommen, so dürfe man den betroffenen keinen Vorwurf machen, wenn diese auf eben solche Informationen vertraut haben. Hier gilt: "Wer nicht richtig informiert, der kann auch nicht bestrafen". Den gesamten Bericht samt Audio finden Sie hier.

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