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AKTUELLES

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"2G oder 2G-plus, Quarantäne oder nicht - immer neue Vorschriften und Ausnahmen sollen das Coronavirus eindämmen. Doch selbst das Land Hessen und die Kommunen sind nicht immer auf dem neuesten Stand. Juristen halten das Regel-Wirrwarr für bedenklich."


Aus dem Bericht von Tobias Lübben von der Hessenschau wird deutlich, dass es sich schwierig gestaltet, sich über den aktuellen Stand über die Corona-Maßnahmen zu informieren. Grund dafür ist, dass es kein einheitliches Informationskonzept gibt.

So unterscheiden sich Informationen zur Quarantäne vom Robert-Koch Institut und dem Hessischen Sozialministerium wesentlich. Veraltete Angaben auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums sorgten für entsprechend gegensätzliche Aussagen zu den Informationen des Robert-Koch Instituts.

Prof. Dr. Buchheim sagt dazu, dass der Staat, wenn er sich öffentlich erklärt bzw. kommuniziert, auch richtige Informationen liefern muss. Für die Fehlinformationen könne man die Behörden allerdings nicht verklagen. Sollte aus dem infolge der falschen Informationen resultierender Bußgeldbescheid auf einen zukommen, so dürfe man den betroffenen keinen Vorwurf machen, wenn diese auf eben solche Informationen vertraut haben. Hier gilt: "Wer nicht richtig informiert, der kann auch nicht bestrafen". Den gesamten Bericht samt Audio finden Sie hier.

Die Auftaktveranstaltung "Law by Algorihm: Digitale Rechtsdurchsetzung" mit Prof. Dr. Wagner muss leider krankheitsbedingt am 08.02.2022 entfallen. Ein Ersatztermin wird gesucht und bekannt gegeben.

Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Qualifikationsprofessur für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung, Prof. Dr. Johannes Buchheim, LL.M. (Yale), ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet auf zunächst ein Jahr, eine Stelle (20 Std./Monat) einer

studentischen Hilfskraft

zu besetzen.

Zu Ihren Aufgaben gehören studiennahe Dienstleistungen zur Unterstützung von Studium und Lehre im Bereich des Öffentlichen Rechts und des Rechts der Digitalisierung, einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen.


Interessierte haben die Gelegenheit, auf der Stelle erste eigene Erfahrungen im wissenschaftlichen Betrieb zu sammeln und am Aufbau einer neuen Professur im Fachbereich auf einem zukunftsweisenden Feld mitzuwirken. Vorausgesetzt werden die Einschreibung an einer deutschen Hochschule, überdurchschnittliche Studienleistungen, insbesondere im Öffentlichen Recht, und vor allem Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten. Gute Fremdsprachenkenntnisse und Auslandserfahrung sind von Vorteil. Bewerbungen sind ab dem dritten Fachsemester möglich.


Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Personen mit Kindern sind willkommen – die Philipps-Universität bekennt sich zum Ziel der familiengerechten Hochschule. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt.


Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.


Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben mit Schilderung der Motivation, tabellarischer Lebenslauf, Abiturzeugnis, sämtliche universitäre Leistungsnachweise) senden Sie bitte bis zum 6. Januar 2022 als eine PDF-Datei an johannes.buchheim@jura.uni-marburg.de.

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Philipps-Universität Marburg


Fachbereich Rechtswissenschaften
Institut für das Recht der Digitalisierung

 

Universitätsstr. 6
D-35032 Marburg

Tel.: +49 6421 28-21724

Fax.: +49 6421 28-28911

Mail: post@irdi.institute

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