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Seminarankündigung: Meinungsfreiheit und Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung

  • vor 7 Stunden
  • 2 Min. Lesezeit

Im Wintersemester 2026/2027 bietet Professor Dr. Buchheim ein Seminar zum Öffentlichen Recht und zum Recht der Digitalisierung an:


Meinungsfreiheit und Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung


Geschichte – Vergleich – Herausforderungen


Dies ist eine Kooperation mit RiBVerfG a.D. Professor Dr. Johannes Masing (Uni Freiburg).


Das einwöchige Blockseminar findet vom 24. bis 30. Januar 2027 in Sion/Sitten (Schweiz) statt.


Termine:

Erste Vorbesprechung (Präsenz, SH 105): Mittwoch, 15. Juli 2026, 10 Uhr

Zweite Vorbesprechung (online): Mittwoch, 3. September 2026, 12 Uhr


Inhalt: Das Seminar behandelt aus verschiedenen Blickwinkeln das Verhältnis und die theoretischen und praktischen Spannungen zwischen der grundrechtlichen Garantie der Meinungsfreiheit und freien politischen Betätigung in der Demokratie und den Institutionen und Instrumenten demokratischer Wehrhaftigkeit (Parteiverbotsverfahren; Vereins- und Kennzeichenverbote; Vereinigungsstrafrecht usw.). Die Spannung zwischen den Grundannahmen freier und offener politischer Meinungsbildung und den Instrumenten wehrhafter Verfassung hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere in seinem KPD-Verbotsurteil (BVerfGE 5, 85, Rn. 134 ff.) näher adressiert und beschäftigt seitdem seine Rechtsprechung in verschiedenen Zusammenhängen. Die diesbezüglichen Fragen sind in den vergangenen Jahren insbesondere in der politischen und rechtlichen Diskussion um den Umgang mit und ein mögliches Verbot der AfD und rechtsidentitären Bestrebungen aktuell und aufs Neue öffentlich streitig geworden. So stellt sich u.a. die Frage, ob und inwieweit die in der 2/3 Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 124, 300) entwickelten strengen Maßstäbe zur Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit und die daran anschließende rechtliche Praxis mit den Rechtsinstituten und behördlichen wie gerichtlichen Entscheidungspraktiken des öffentlichen Vereinsrechts (Kennzeichenverbote; Vorgehen gegen abstrakte Organisationsgefahren; herabgesetzte Eingriffsschwellen) gut überein gebracht werden können. Ebenso stellt sich mit Blick auf jüngere Entwicklungen loserer digitaler politischer Vernetzung über Plattformen die Frage, inwieweit mit den Instrumenten des Vereinsrechts gegen digitale oder andere Äußerungsmedien vorgegangen werden kann (vgl. BVerwG, 24.06.2025 – 6 A 4.24 – COMPACT-Verbot; BVerwG, 29.01.2020 – 6 A 4.19 – linksunten.indymedia). Angesichts der Verschiebung politischer Äußerung und Mobilisierung in den Bereich des Digitalen und neuer digitalbezogener Rechtsakte soll das Seminar auch die Frage reflektieren, inwieweit insbesondere der EU Digital Services Act in seinen Vorschriften zu systemischen Plattformrisiken (Art. 34 f.) als Instrument demokratischer Wehrhaftigkeit und Resilienz politischer Öffentlichkeit fungieren könnte und gegebenenfalls auch bereits genutzt wird. Die hier skizzierten Fragen demokratischer Resilienz und ihres Verhältnisses zur Meinungsfreiheit stehen nicht nur in einer längeren historischen Entwicklungslinie, die das Seminar in den Blick nehmen wird. Sie fallen auch in eine zunehmend international vernetzte und verschränkte normative und politische Mehrebenenordnung, weshalb das Seminar auch die regionalvölkerrechtlichen (EMRK) und unionsrechtlichen Vorgaben und Instrumente demokratischer Resilienz und meinender Freiheit behandelt.


Alle Informationen hier.

 
 
 

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